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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.ostalbmap.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Erläuterungen in Gebärdensprache stehen momentan noch nicht zur Verfügung. Außerdem besteht noch keine Vorlesefunktion für die Inhaltsseiten.

Dies wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Online-Dienste: Der eingebaute Online-Dienst OSTALBMAP ist ein externes Portal der EnBW ODR AG (www.gis.engeo.de). Dieses ist eventuell nicht barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.10.2021 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2025 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ostalbmap.de aufgefallen? Sie können sich gerne beim Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an ostalbmap@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:

Landratsamt Ostalbkreis
Vermessung und Geoinformation
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5500

Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.